Visum

Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Auswärtiges Amt

Visa-Angelegenheiten

Informationen, Ansprechpartner, Einladungsschreiben
Die Registrierung als Aussteller oder Fachbesucher ist die Voraussetzung für die Beantragung eines Einladungsschreibens. Den Link "Zum Anmeldeformular“ finden Sie direkt unter Ihrem "My Book Fair" Profil!

Aussteller und Fachbesucher aus visumspflichtigen Ländern müssen sich rechtzeitig mit der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften oder Generalkonsulate) in Verbindung setzen, um dort einen Termin zu vereinbaren und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten zu erkundigen.

Eine Adressenliste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.
Während der Hauptreisezeiten können längere Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann, der Antrag sollte deshalb frühzeitig gestellt werden.

Informationen zu den benötigten Dokumenten erhalten Sie auf der Website der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder vor Ort. Eine Liste der Websites der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie ebenfalls beim Auswärtigen Amt.

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • einen vollständig ausgefüllten Visumsantrag
  • einen Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig)
  • ein visumsrelevantes Einladungsschreiben der Frankfurter Buchmesse
  • eine bestätigte Reisebuchung incl. Flug- und Hotelreservierung
  • einen Nachweis über eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung
  • Dokumente, die die Geschäftsbeziehungen und Geschäftsaktivitäten nachweisen wie z.B. einen Handelsregisterauszug oder Steuerkarte.
  • Für Fachbesucher gilt ein Nachweis über Arbeits-, Einkommens- und Familienverhältnisse sowie Sozialversicherungsnachweise.

Die Frankfurter Buchmesse hilft Ihnen gerne mit der Erstellung eines Einladungsbriefes vom 21. Mai bis zum 1. September 2013, dies ist jedoch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.

Hier können Sie Ihr Einladungsschreiben für Visumszwecke beantragen. Dazu müssen Sie registriert und im Who's Who eingetragen sein. Falls Sie Ihre Registrierung noch nicht vorgenommen haben, folgen Sie bitte diesem Link:
Registrierung

Bitte beachten Sie die Zollvorschriften zur Einreise nach Deutschland bzw. in die EU. Besondere Zollvorschriften gelten für Bargeld, Schecks und Wertpapiere.
Zollvorschriften für Barmittel
Zollvorschriften

Kontakt

Frankfurter Buchmesse - Visa Service
Herr Lukas Brieke
Ausstellungs- und Messe GmbH
Braubachstraße 16
D - 60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 2102-243
Fax: +49 (0) 69 2102-46243
E-Mail: visa@book-fair.com

Weitere Kontaktmöglichkeiten im Ausland

Ausstellern und Fachbesuchern aus der Region stehen auch unsere Büros in Indien und China zur Verfügung.

GBO Neu Delhi
German Book Office New Delhi
Frau Saloni Grover
A-259 2nd Floor
Defence Colony
New Delhi 110024
Indien
Tel.: +91 (11) 40201100
Fax: +91 (11) 40201107
E-Mail: grover@newdelhi.gbo.org

BIZ Peking
Buchinformationszentrum (BIZ Peking)
Frau Mingli Zhang
1870 Beijing Sunflower Tower
No. 37 Maizidian Street
100125 Beijing
China
Tel.: +86 10 852 767 98
Fax: +86 10 852 768 06
E-Mail: zhang@biz-beijing.org