Warnung vor Construct Data

Die Buchmesse warnt vor Unternehmen (z.B. der Firma Fair Guide, MaticVerlagsgesellschaft mbh aus Bonn, Construct Data Verlag aus Österreich, Euro City Guide aus Spanien, EXPO GUIDE (Mexico City) oder EU Company Directory aus den Niederlanden), die sog. Messeeinträge in Printversion oder im Internet veröffentlichen.

Oftmals ist eine solche Veröffentlichung Ihrer Firmendaten mit hohen Kosten verbunden. Es ist zudem häufig zweifelhaft, ob Ihre Daten überhaupt in einer Publikation bzw. auf einer Internet-Seite veröffentlicht werden bzw. die Aktualität gewahrt ist.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand der werbenden Firmen wird häufig eine Stadt im Ausland angegeben oder die Adressangabe ist unvollständig.

Bei keiner dieser Firmen besteht eine Verbindung zur Ausstellungs- und Messe-GmbH des Börsenvereins des deutschen Buchhandels als offiziellem Veranstalter der Frankfurter Buchmesse.

Mit Ihrer Messeteilnahme an der Frankfurter Buchmesse sind Ihre gesamten und stets aktuellen Katalogangaben unter www.buchmesse.de im Frankfurt Catalogue erhältlich. Die Print-Version des Katalogs kann ab Mitte September erworben werden (siehe 'Praktische Hinweise'). Die Erfahrung zeigt, dass der interessierte Besucher hier alle erforderlichen Informationen für die Planung seines Messebesuches findet.

Der Construct Data Verlag ist mittlerweile auch in Frankreich und Großbritannien in Erscheinung getreten. Der Salon du Livre Paris und die London Book Fair warnen ihre Aussteller auf ihren Websites ebenfalls vor dem Verlag.

Die Spielwarenmesse Nürnberg hat gegen den Construct Data Verlag und die Matic Verlagsgesellschaft mittlerweile auch einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat beiden Anbietern verboten, die irreführenden Eintragsofferten für inoffizielle Ausstellerverzeichnisse weiter zu versenden.

Mehr Informationen zu dem Urteil finden Sie unter:


 

Wir empfehlen Ihnen die Angebote der Unternehmen genau zu prüfen und von den nicht seriösen Angeboten keinen Gebrauch zu machen.

Brief der Frankfurter Buchmesse an Construct Data

Im Namen der Frankfurter Buchmesse hat das Justiziariat des Börsenvereins des deutschen Buchhandels Anfang Juni 2005 folgendes Schreiben an Construct Data gerichtet:


Frankfurt am Main, 09.06.2005

Untersagung

Sehr geehrte Damen und Herren

,Im Namen unseres Tochterunternehmens Ausstellungs- und Messe-GmbH des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V., Reineckstraße 3, D-60313 Frankfurt am Main - Ihnen bekannt als der Veranstalterin der Frankfurter Buchmesse -, geben wir Ihnen Folgendes bekannt:

1. Wir untersagen Ihnen ab sofort und für alle Folgejahre, zunächst rein vorsorglich, jede geschäftliche Kontaktaufnahme zu Ausstellern - deutschen und ausländischen Verlagen - im Vorfeld (oder ggf. nach Beendigung) der alljährlich stattfindenden Frankfurter Buchmesse zum Zweck der Werbung für einen kostenpflichtigen Eintrag in Ausstellerverzeichnisse Ihres Unternehmens, beispielsweise "Fair Guide". Diese Aussteller sind Kunden unserer Ausstellungs- und Messe-Gesellschaft und als solche in deren eigenem Ausstellerverzeichnis aufgeführt. Wir beziehen uns dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - A.Z.: 4 U 2/04 - vom 5. August 2004.

2. Wir erklären, dass wir jeden Versuch einer Zuwiderhandlung unnachsichtig und erforderlichenfalls unter Ausschöpfung des Instanzenzuges im Wege eines Unterlassungs- und Schadensersatzbegehrens gerichtlich verfolgen werden.

Wir bitten um gefällige Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Müller von der Heide
Rechtsanwalt

Musterbrief für betroffene Aussteller

Sollten Sie, in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage einen vermeintlich kostenlosen Auftrag erteilt haben, gibt es die Möglichkeit, diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und den geforderten Betrag nicht zu begleichen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat für solche Fälle ein Musterschreiben formuliert, das Sie an Construct Data richten können:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vertreten Sie die Auffassung, ich/wir hätten einen rechtsverbindlichen Auftrag für einen Werbeeintrag im "Fair Guide“ erteilt. Dies ist nicht der Fall. Sie hatten uns seinerzeit ein Formular übersandt, und zwar verbunden mit der Bitte, den bestehenden, angeblich kostenlosen Grundeintrag zu korrigieren und die Korrektur an Sie zurückzuschicken. Wir sind dieser Bitte nachgekommen, wobei wir selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass wir durch unsere Unterschrift lediglich die Richtigkeit des im übrigen kostenlosen Grundeintrag korrigieren. Erst durch Ihr letztes Schreiben sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass in der Rücksendung des Formulars Ihrer Ansicht nach ein Antrag auf kostenpflichtigen Eintrag liegen soll. Dies ergibt sich aber nicht aus Ihren Unterlagen.

Durch Rücksendung des unterschriebenen Formulars ist unserer Meinung nach deshalb kein Insertionsauftrag zustande gekommen. Falls Sie diesbezüglich anderer Auffassung sind, fechten wir einen gegebenenfalls zustande gekommenen Anzeigenauftrag wegen krasser Irreführung und arglistiger Täuschung an.

Zusätzlich kündigen wir vorsorglich einen etwaigen Anzeigenauftrag mit sofortiger Wirkung. Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt. Den eingeforderten Betrag werden wir nicht begleichen, stattdessen behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen vor.
"

Ihre Frankfurter Buchmesse

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