Alle deutschen und ausländischen Unternehmen, die beteiligt sind an der Erstellung, Aufbereitung und Verbreitung von Inhalten über Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lehrmittel, Ton, Bild, Datenträger, Online-Plattformen dürfen Veranstaltungen eintragen. Dazu zählen auch Agenturen und Dienstleister für Medienhandel und -produktion, Non-Book-Anbieter, Merchandiser sowie Institutionen oder Verbände aus den Bereichen Kultur und Bildung.
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