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Wir freuen uns auf Ihren Besuch der Frankfurter Buchmesse. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Messevisum sowie die Verlinkungen zu den wichtigsten offiziellen Websites zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr benötigen.
Weitere Informationen folgend:

Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist. Ferner entfällt für Aussteller auf Messen die Visagebühr.

Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist. Ferner entfällt für Aussteller auf Messen die Visagebühr.

Bitte beziehen Sie sich bei der Beantragung Ihres Visums auf diese Information. Sollte eine Botschaft auf ein Einladungsschreiben bestehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: visa@buchmesse.de

Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes sowie den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate erhältlich: Auswärtiges Amt - FAQ: Visum für Deutschland

Auswärtiges Amt - Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung

Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.

Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung. Allgemeine Informationen über Visabestimmungen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Um sicherzustellen, dass Sie Ihr Visum vor Beginn der Messe erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Visumantrag rechtzeitig zu stellen. Der Antrag kann bereits drei Monate vor dem Einreisezeitpunkt gestellt werden.

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Die Entscheidung über die Erteilung von Visa liegt ausschließlich bei den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten.

Die Entscheidung über die Erteilung von Visa liegt ausschließlich bei den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten.

Aussteller, Fachbesucher und Journalisten aus visumspflichtigen Ländern müssen sich rechtzeitig mit der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften oder Generalkonsulate) in Verbindung setzen, um sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten zu erkundigen.

Während der Hauptreisezeiten können sehr lange Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Sie sollten deshalb frühzeitig einen Antragstermin vereinbaren. Hinweise zum Terminvergabesystem finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Auslandsvertretungen. Bitte beachten Sie bei der Terminvergabe unbedingt, vollständige und korrekte Angaben zu machen, um den Einlass zum vereinbarten Termin sicher zu stellen. Informationen zu den benötigten Dokumenten erhalten Sie ebenfalls auf der Website der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder vor Ort.

Bitte beachten Sie die Zollvorschriften zur Einreise nach Deutschland und der EU Besondere Zollvorschriften gelten für Bargeld, Schecks und Wertpapiere.

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Die Frankfurter Buchmesse verschickt keine Einladungsschreiben zur Visumserteilung mehr, da dies von den deutschen Botschaften nicht gefordert wird.

Die Frankfurter Buchmesse verschickt keine Einladungsschreiben zur Visumserteilung mehr, da dies von den deutschen Botschaften nicht gefordert wird.

Sollte die für die Erteilung Ihres Visums zuständige Visastelle dennoch die Vorlage eines offiziellen Einladungsschreibens verlangen, senden Sie bitte eine E-Mail an visa@buchmesse.de.

Bitte beachten Sie: Bevor Sie nicht akkreditiert sind, können wir keine journalistischen Einladungsschreiben zur Verfügung stellen. Sobald Sie akkreditiert sind, senden Sie uns bitte Ihre Bestätigung zu und wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

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Abhängig von der pandemischen Situation in Deutschland und Ihrem Herkunftsland gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.

Abhängig von der pandemischen Situation in Deutschland und Ihrem Herkunftsland gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und der der deutschen Bundesregierung.

Für Messeteilnehmer*innen aus Hochrisikogebieten gibt es Ausnahmeregelungen bezüglich der Quarantänepflicht, die auf www.auma.de/de/ausstellen/recht/einreisebestimmungen beschrieben werden.

Ausstellern und Fachbesuchern aus der Region steht auch unser Büro in Peking zur Verfügung.

Ausstellern und Fachbesuchern aus der Region steht auch unser Büro in Peking zur Verfügung.

BIZ Peking
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1870 Beijing Sunflower Tower
No. 37 Maizidian Street
100125 Beijing
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