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Jeder Eigenbaustand ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist jedes Jahr neu bis spätestens 1. August zu beantragen.

Hier können Sie die erforderlichen Standpläne zur Prüfung einreichen.
Bei Bedarf können Sie auch Vorzeitigen Zutritt zum Messegelände beantragen – für die Anlieferung von Standmaterial und/oder den früheren Beginn der Standbauarbeiten.

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falls bekannt

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Ich habe meine Standpläne bereits eingereicht

Für Eigenbaustände mit einer Standhöhe von über 2,5 m oder ab 40 qm Fläche sind einzureichen: Standpläne, Grundrisse, Schnitt und Seitenansichten, aus denen alle Maße (Außenmaße der Standfläche und Gesamthöhe inkl. Abhängungen) eindeutig ersichtlich sind.

Für alle anderen Eigenbaustände ist einzureichen: Ein Grundriss, aus dem die Außenmaße der Standfläche eindeutig ersichtlich sind.


Maximal 5 Dateien möglich. 50 MB Limit. Erlaubte Dateitypen: pdf.
Überschreitet der Stand die übliche Bauhöhe von 2,50 m?
Die Gesamthöhe inkl. Abhängungen muss aus den eingereichten Plänen eindeutig ersichtlich sein.
An welche Adresse soll die Standbaugenehmigung geschickt werden?

Vorzeitiger Zutritt (kostenpflichtig)

Standaufbau oder Anlieferung von Standbaumaterial, nur für Eigenbaustände ab 40 qm möglich

Vorzeitiger Zutritt (kostenpflichtig)
Zutritt zu Halle
Ab:

Für vorzeitigen Zutritt (auch wenn nur Material angeliefert wird) werden pro Stand folgende Gebühren erhoben:

  • Zutritt ab 4. Oktober: 180 Euro;
  • Zutritt ab 2. oder 3. Oktober: 765 Euro.

Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn auch ein Standplan für 2026 eingereicht wurde.
Die Genehmigung gilt an den entsprechenden Tagen von 7.00 bis 21.00 Uhr.

An welche Adresse soll die Genehmigung geschickt werden?
An welche Adresse soll die Rechnung geschickt werden?

Adresse des Ausstellers

Korrespondenz in
Firmenadresse des Ausstellers

Vertragsfirma Standbau

Korrespondenz in
Vertragsfirma Standbau
Bestätigung

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