Jeder Eigenbaustand ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist jedes Jahr neu bis spätestens 1. August zu beantragen.
Hier können Sie die erforderlichen Standpläne zur Prüfung einreichen.
Bei Bedarf können Sie auch Vorzeitigen Zutritt zum Messegelände beantragen – für die Anlieferung von Standmaterial und/oder den früheren Beginn der Standbauarbeiten.