Fabian Reinholz ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist er Spezialist für Fragen zum Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Er beleuchtet vor allem die urheberrechtlichen Fragen und die Kennzeichnungspflichten bei der Anwendung künstlicher Intelligenz: gibt es ein Copyright auf KI generierten Content oder kann man alle Ergebnisse einer KI bedenkenlos nutzen? Worauf ist zu achten, wenn man fremde Musik, Bilder oder Texte mit KI bearbeitet? Wann und wie sind KI erzeugte Inhalte zu markieren?
Bevorstehende Veranstaltungsteilnahmen
16. September 2026,
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Vom geistigen Eigentum zum intelligenten Eigentum: Über eigene Inhalte, fremde Systeme und die Frage, wer am Ende die Kontrolle hat.